1) Oldtimer-Kennzeichen: Erst ab 30 Jahren
- Die Vorteile
Zwei Vorteile bietet das neue Oldtimer-Kennzeichen: Erstens - der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes einsetzen. Zweitens - der Jahres-Steuersatz beläuft sich auf nur 90 Mark für Motorräder und 375 Mark für alle anderen Fahrzeuge, ob Uralt-Käfer, Setra-Bus, Horch-Limousine oder Büssing-Lkw.
Achtung: Zum Oldtimer-Kennzeichen gibt es zwei Alternativen, die in punkto Besteuerung noch günstiger sein können. Sie kommen in Betracht, wenn der Veteran einen sehr kleinen Hubraum hat oder jedes Jahr nur für wenige Monate auf die Straße soll. Dann sollte der Oldie-Freund prüfen, ob nicht eine reguläre bzw. saisonale Zulassung im Blick auf seine Besteuerung und seine Einsatzwünsche die beste Lösung ist.
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- Die Bedingungen
Mindestens 30 Jahre alt und als "kfz-technisches Kulturgut" zu bewerten: Das sind die hauptsächlichen Bedingungen, um ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten zu können. Vorher muß das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt werden, gemäß Paragraph 21 c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen''. Ob der Veteran noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist, spielt hierbei eine ausschlaggebende Rolle. Zusätzlich ist eine weitere Prüfung im Rahmen des Sachverständigen-Gutachtens geboten:
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- Hat der Oldie noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand mit einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 der StVZO unter die Lupe genommen wird.
- Fehlt es an einer gültigen Betriebserlaubnis, muß sich der Sachverständige mit der Frage befassen, ob der Veteran im ganzen den Vorschriften entspricht: Auf Basis von Paragraph 21 der StVZO ("Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge").
Von den Bedingungen, die für ein Kfz der heutigen Zeit gelten, darf er dabei jedoch gewisse Abstriche machen.
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Gutachten positiv ? Dann wird die Kfz-Zulassungsstelle dem Veteranen eine besondere "Betriebserlaubnis als Oldtimer" erteilen. Mit ihr hat der Besitzer einen Anspruch auf das Oldtimer-Kennzeichen: In Form des bekannten Euroschildes, dem ein "H" als Schlußbuchstabe hinzugefügt ist (H = historisches Fahrzeug). Reicht der vorhandene Platz für ein Kennzeichen von vorschriftsmäßiger Größe nicht aus, kann auf eine Umrüstung verzichtet werden und ausnahmsweise, jedoch ohne Rechtsanspruch, ein "Leichtkraftrad-Kennzeichen" zugeteilt werden.
Ausgeschlossen ist es im übrigen, die Vergünstigungen eines Oldtimer- Kennzeichens mit denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines Saisonkennzeichens zu kombinieren: Hier muß sich der OldieBesitzer für eine bestimmte Lösung entscheiden und auf die anderen verzichten. Eine vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich.
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2) Rotes Dauerkennzeichen: Schon ab 20 Jahren
- Die Vorteile
Auch die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO ist den Freunden historischer Fahrzeuge zugedacht, unter dem Stichwort "Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung". Sie bietet die gleichen Steuervergünstigungen wie das Oldtimer-Kennzeichen, also Jahressätze von 90 Mark für Motorräder und 375 Mark für andere Fahrzeuge.
Ein weiterer Vorteil winkt, wenn ein Oldie-Freund über mehrere Veteranen verfügt. Darin kann er sie abwechselnd mit dem gleichen roten Dauerkennzeichen nutzen. Seine Besteuerung erhöht sich dadurch nicht.
Dazu kommt, daß die Lösung mit dem Dauerkennzeichen der leichteste Weg ist, um einen Oldtimer wieder auf die Straße zu bringen. Weder eine amtliche Zulassung gemäß Paragraph 18 der StVZO noch eine gültige Betriebserlaubnis wird in diesen Fällen verlangt. Auch Hauptuntersuchungen des Veteranen sind nicht vorgeschrieben, aber auf freiwilliger Basis zu empfehlen: Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt und ein entsprechender Nachweis bei einem Unfall geführt werden kann. Überdies wird eine Begutachtung nur in Zweifelsfällen gefordert - zum Beispiel dann, wenn keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind, die technische Beschreibung in diesen Papieren lückenhaft ist oder das Fahrzeug erstmals im Geltungsbereich der StVZO zugelassen werden soll und die Zulassungsstelle die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nicht beurteilen kann.
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Die Einschränkungen
Doch Achtung: Die besonderen Vorzüge des roten Dauerkennzeichens für Oldtimer sind mit gewichtigen Einschränkungen verbunden. Nicht im Alltagsverkehr, sondern nur für spezielle Oldtimer-Treffen darf der Veteran auf die Straße gebracht werden. Mit den Worten der StVZO sind dies "Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen", also zum Beispiel einschlägige Korsos, Schauen, Rallyes und Clubtreffen.
Freigegeben sind auch die Hin- und Rückfahrten, die mit Oldtimer-Veranstaltungen zusammenhängen. Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit dem Oldie sind ebenfalls zulässig. Das gleiche gilt, wenn der Veteran zur Wartung oder zur Reparatur gebracht werden muß.
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Oldtimer-Freunde, denen die beschriebenen Grenzen zu eng gesteckt sind, müssen auf andere mögliche Zulassungsformen ausweichen, also bei zureichendem Fahrzeugalter auf das Oldtimer-Kennzeichen und ansonsten auf eine reguläre bzw. saisonale Zulassung. Die Gretchenfragen lauten hier, ob der Veteran eine solche Zulassung noch schafft, und welcher Aufwand dafür vonnöten ist. Bei den Antworten auf diese Fragen helfen die Oldtimer-Spezialisten des TÜV
gerne. :-) |
- Die Bedingungen
In der Regel muß ein Oldie mindestens 20 Jahre alt sein, damit sein Besitzer ein rotes Dauerkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen kann. Dazu kommen noch weitere Vorgaben, die aus Paragraph 28 der StVZO und der 49. StVZO-Ausnahmeverordnung hervorgehen. Im einzelnen:
Die Zulassungsstelle wird prüfen, ob der Antragsteller "zuverlässig" ist. Zu diesem Zweck wird sie die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses verlangen und eventuell noch eine ergänzende Auskunft von der Flensburger Verkehrssünderkartei einholen.
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- Der Oldie-Freund muß nachweisen, daß der Veteran in seinem Eigentum steht. Ebenso muß er die technischen Daten des Fahrzeugs belegen. Wohl dem, der noch einen Fahrzeugbrief zur Hand hat - und sei es einen entwerteten mit abgeschnittenen Ecken. Damit sind beide Nachweise geführt. Fehlt der Brief, sind anderweitige Belege vonnöten, etwa ein Kaufvertrag und -was die Fahrzeugbeschreibung anlangt - ein Sachverständigen-Gutachten.
- Dann bekommt der Besitzer des Oldtimers sein rotes Dauerkennzeichen, einen ''Besonderen Fahrzeugschein" und die Auflage, Aufzeichnungen über durchgeführte Fahrten zu führen. Hat er mehrere Veteranen,
und will er mal diesen und mal jenen mit dem Kennzeichen fahren, muß er sich für jedes Fahrzeug einen "Besonderen Fahrzeugschein" ausstellen lassen.
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Einen Nachteil hat die Regelung noch:
- Ein Jahr - bei beantragter Verlängerung eineinhalb Jahre - nach dem Beenden einer eventuellen regulären Zulassung wird die Betriebserlaubnis automatisch unwirksam. Bei erneuter regulärer Zulassung wird ein neuer Fahrzeugbrief erstellt. Oft ist es dann um den alten, originalen Brief sehr schade.
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